Bauwerksprüfung

Leistung Ingenieur-Bauwerke

Nach DIN 1076 unterliegen alle Ingenieurbauwerke einem dreijährigen Prüfzyklus.
Zu diesen Bauwerken zählen:

  • Brücken (Straßen, Eisenbahn), Tunnel, Stützbauwerke, Lärmschutzwände, sonstige Ingenierbauwerke 

Wir führen alle erforderlichen Prüfungen gemäß DIN 1076 durch:

  • HP - Hauptprüfung (alle 6 Jahre)
  • EP - Einfache Prüfung (jeweils 3 Jahre nach der Hauptprüfung)
  • SP - Sonderprüfung, Prüfung aus besonderem Anlass (z. B. nach Anprall, Brand, Hochwasser, Überbelastung, entsprechend Ergebnissen einer Nachrechnung)
  • Erstellung von Bauwerksbüchern mit SIB-Bauwerke

Leistung Hochbau

Für übliche Hochbauten und Hallentragwerke sind regelmäßige Bauwerksprüfungen vom Gesetzgeber nicht expliziet vorgeschrieben. Gemäß der Bauordnung sind bauliche Anlagen so instand zu halten, dass die öffentliche Sicherheit und Ordnung, insbesondere Leben und Gesundheit, nicht gefährdet werden.

Entsprechend der Empfehlung der Bauministerkonferenz "Hinweise für die Prüfung von Gebäuden"  prüfen wir folgende Bauwerke:

  • alle öffentlich zugänglichen Gebäude, in denen größere Menschenansammlungen möglich sind
  • Hallen, Sporthallen, Reithallen, Aulen
  • Schwimmhallen (auch wegen der besonderen Gefährung durch Chloride)
  • Versammlungsstätten: Schulen, Gemeindehallen, Sportheime, Kindergärten, Kirchen
  • Parkhäuser

QUALIFIKATION

BAUWERKSPRÜFER NACH DIN 1076

Dr.-Ing. Manfred Abel

Fortbildung als Bauwerksprüfer durch den "Lehrgang für Bauwerksprüfingenieure". Siehe auch Liste der IK-Bau NRW sowie des VFIB - Verein zur Förderung der Qualitätssicherung und Zertifizierung der Aus- und Fortbildung von Ingenieurinnen/Ingenieuren der Bauwerksprüfung.